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Hat ein Antragsteller oder eine Antragstellerin keinen Wohnsitz in der Bundesrepublik Deutschland, so ist die Zuteilung eines Ausfuhrkennzeichens nur möglich, wenn eine empfangsbevollmächtigte Person mit Hauptwohnsitz in Pforzheim angegeben wird (unterschriebener Antrag + Ausweiskopie erforderlich).
Weitere Informationen unter: https://www.pforzheim.de/buerger/buergerservice/info/service-bw/leistungen/show/436-ausfuhrkennzeichen-beantragen.html