Sie können dieses Anliegen maximal 5 Mal auswählen.
In Ihrem BAMF-Bescheid steht:
Sie dürfen aus humanitären Gründen in Deutschland bleiben.
Jetzt können Sie die Aufenthaltserlaubnis aus humanitären Gründen beantragen.
Oder: Sie haben schon eine Aufenthaltserlaubnis aus humanitären Gründen und müssen sie verlängern.
Sie müssen Ihre Aufenthaltserlaubnis rechtzeitig verlängern.
Das heißt, Sie müssen einen Termin machen, bevor die Aufenthaltserlaubnis abläuft.
